AGB
Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und bilden einen untrennbaren Bestandteil aller von Van Leeuwen Totaal Recreatie erstellten Angebote sowie aller Vereinbarungen, die Van Leeuwen Totaal Recreatie mit einem Käufer eingeht. Unter Käufer ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die ein Angebot oder eine Offerte von Van Leeuwen Totaal Recreatie erhält und/oder mit ihr eine Vereinbarung eingeht, im weitesten Sinne des Wortes und auf jegliche Art und Weise.
1.2
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können, falls ausdrücklich schriftlich vereinbart, zusätzliche Bedingungen gelten. Sollten Unterschiede zwischen den zusätzlichen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, so gelten die Bestimmungen der zusätzlichen Bedingungen vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes festgelegt.
1.3
Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal auf ein Angebot und/oder eine Vereinbarung angewendet wurden, gelten sie auch ohne weitere Anwendungserklärung für alle neuen oder daraus resultierenden Angebote und/oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, annulliert oder anderweitig für nicht anwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und die Parteien werden anstelle der unwirksamen, annullierten oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmung eine Ersatzbestimmung vereinbaren, wobei der Zweck und die Bedeutung der unwirksamen, annullierten oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmung(en) so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.5
Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, Van Leeuwen Totaal Recreatie hat ihnen ausdrücklich im Voraus schriftlich zugestimmt.
1.6
Van Leeuwen Totaal Recreatie behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.
1.7
Van Leeuwen Totaal Recreatie ist berechtigt, bei der Ausführung eines Vertrages mit dem Käufer Dritte einzusetzen. Auch in diesen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.8
Van Leeuwen Totaal Recreatie ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Käufer erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dafür.
1.9
Jegliche Kommunikation zwischen Van Leeuwen Totaal Recreatie und dem Käufer kann elektronisch erfolgen, es sei denn, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag und/oder dem Gesetz wird etwas anderes bestimmt. Die von Van Leeuwen Totaal Recreatie gespeicherte Version der entsprechenden Kommunikation gilt als Nachweis, sofern der Käufer keinen Gegenbeweis erbringt.
1.10
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter Chalet/Mobilheim ein mobiles Wohnheim, ein mobiles Chalet, ein mobiler Bungalow, ein Gartenhaus und/oder maßgeschneiderte Zubehörteile verstanden.
Artikel 2 – Angebot und Vertrag
2.1
Alle Angebote von Van Leeuwen Totaal Recreatie sind freibleibend, es sei denn, ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, und basieren auf den bei der Anfrage vom Käufer oder in dessen Auftrag gemachten Angaben. Angebote sind 14 Tage gültig, es sei denn, eine andere Frist ist im Angebot angegeben, danach verfallen sie und können nicht mehr beansprucht werden.
2.2
Wenn das Angebot oder die Offerte vom Käufer angenommen wird, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst zustande, nachdem die Auftragsbestätigung für das Chalet oder das Mobilheim (nachfolgend gemeinsam als „Chalet“ bezeichnet) von beiden, dem Käufer und Van Leeuwen Totaal Recreatie, unterzeichnet wurde.
2.3
Wenn der Kauf kein Chalet betrifft, wird keine Auftragsbestätigung unterzeichnet, sondern der Auftragszettel gilt als Vertrag.
2.4
Das Angebot, die Auftragsbestätigung und/oder der Auftragszettel können eine oder mehrere Anlagen enthalten. Diese Anlagen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Auftragszettels. Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder des Auftragszettels erklärt sich der Käufer daher auch mit dem Inhalt der Anlagen einverstanden.
2.5
Änderungen an der Bestellung oder dem Vertrag müssen stets schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden, bevor sie wirksam werden. Die mit der Änderung verbundenen Mehrkosten werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.